1. Auftragsklärungsgespräch/ Vereinbarung
Im Rahmen der Architektur konstruiert der Berater gemeinsam mit Vertretern des Klientensystems die Gesamtkonzeption des Beratungsprozesses (Inhalt, Teilnehmer, Zeitlicher Rahmen, Örtlichkeiten und symbolische Dimension). Dabei erfolgt ein gegenseitiges Kennenlernen mit Klarheit des Beraters über Erwartungen, Bedürfnisse und Zielsetzungen von Auftagsgeber:in. Die gemeinsame Vereinbarung ist der Beginn einer vertrauensvollen und verlässlichen Zusammenarbeit zwischen Berater- und Klientensystem. Die vereinbarten Aktivitäten und deren spezifisches Design werden zwischen Berater und Auftragsgeber:in entsprechend abgestimmt.